Verordnung, Fahrverbot in beide Richtungen „Mathiasmarkt“ am 20.09.2024 und „Ursulamarkt“ am 21.10.2024, auf Teilbereichen des „Rauterplatzes“, des „Hintermarktes“ und des „Proßeggweg“ von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Aushängezeitraum: 09.09.2024 - 21.10.2024

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